Dieselfahrverbot

Ab wann und wie lang gelten die Fahrverbote in den betroffenen Städten?

Wo und ab wann es Fahrverbote geben wird, ist noch offen. Insgesamt sind in etwa 70 deutschen Städten die Stickoxidgrenzwerte überschritten worden. Die Messstellen in München, Stuttgart und Köln wiesen dabei die schlechtesten Werte auf. Aktuell hat Hamburg ab April partielle Fahrverbote für ältere Diesel angekündigt.

Lokale Fahrverbote dürfen nach unserer Ansicht immer nur das letzte Mittel eines umfassenden Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in Städten sein können.

Außerdem müssen zügig auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu ermöglichen. Durch umfangreiche Tests haben wir nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen bei solchen Autos zu erheblichen Emissionsrückgängen führen sowie schnell und unkompliziert durchführbar sind. Unsere komplette Beurteilung des Urteils lesen Sie hier.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

In der Diskussion stehen vor allem ältere Diesel, die die Norm Euro 6 nicht erfüllen. Doch gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Hardwarenachrüstungen greifen. Unser Test zeigt, dass Nachrüstungen technisch möglich sind. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, die notwendigen Rahmenbedingungen und die Zulassungsanforderungen für Nachrüstsysteme festzuschreiben. Nach unsere Ansicht dürfen Verbraucher nicht auf den Kosten einer Nachrüstung sitzen bleiben.

Kann ich heute schon nachrüsten?

Zugelassene Nachrüstmöglichkeiten zur Reduzierung der NOx-Emissionen gibt es derzeit (Stand Februar 2018) noch nicht auf dem Markt. Bei den aktuell getesteten Systemen handelt es sich um Prototypen verschiedener Nachrüst-Firmen. Die von uns getesteten Fahrzeuge wurden alle mit einer Ausnahmegenehmigung eines Regierungspräsidiums betrieben. Für den flächendeckendenden Einsatz ist dies nicht praktikabel. Für eine serienreife Umsetzung sind darüber hinaus eine modellspezifische Anpassung der Systeme und deren Erprobung im Dauerbetrieb erforderlich. Dies erfordert noch Entwicklungszeit und vor allem die Unterstützung der Fahrzeughersteller. Denn die Nachrüster müssen den Kunden eine entsprechende Garantie geben.

Was droht bei Nichteinhaltung des Fahrverbots?

Aktuell liegt das Bußgeld für die Teilnahme am Verkehr in Umweltzonen ohne vorgeschriebene Feinstaubplakette bei 80 Euro.

Was ist mit ausländischen Fahrzeugen?

Es werden wohl auch für ausländische Pkw die gleichen Regeln wie für inländische gelten.

Soll es sonst noch Ausnahmen geben?

Nach dem Gerichtsurteil bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Welche Bedeutung hat dabei noch die grüne Plakette?

Sie gilt in den Umweltzonen weiterhin, da diese den Zweck der Feinstaubreduzierung verfolgen.

Welches Auto (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) soll ich nun kaufen?

Wer weiterhin in städtische Umweltzonen fahren will, in denen neue Fahrverbote drohen, sollte einen Diesel-Pkw mit dem neuen Abgasstandard Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d wählen, oder, wenn das gewünschte Modell nicht in dieser Schadstoffnorm angeboten wird, sich für eine Alternative zum Diesel entscheiden. Oder aber mit dem Kauf eines Diesels noch warten, bis entsprechende Fahrzeuge mit dem neuen Abgasstandard verfügbar sind. Denn es besteht das Risiko, dass man wegen zu hoher Stickoxidemissionen mit gebrauchten oder derzeit neu zugelassenen Diesel-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6a bis Euro 6c mittelfristig nicht mehr in alle Innenstädte fahren darf.

Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Fahrverboten betroffen zu sein. Eine Übersicht der Euro 6d TEMP Autos finden Sie hier.

Quelle: ADAC

 

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